Der gemeinsame Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten bei der Stadt Geislingen an der Steige hat gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) in seiner Sitzung am 09.04.2024 neue Bodenrichtwerte für die Stadt Lauterstein zum Stichtag 01.01.2024 ermittelt und festgelegt. Die Übersicht über die Bodenrichtwerte sowie die Bodenrichtwertkarten bei der Stadt Lauterstein, sind über folgenden Link möglich: Ortsrecht der Stadt Lauterstein