Der gemeinsame Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten bei der Stadt Geislingen an der Steige hat gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) in seiner Sitzung am 09.04.2024 neue Bodenrichtwerte für die Stadt Lauterstein zum Stichtag 01.01.2024 ermittelt und festgelegt. Die Übersicht über die Bodenrichtwerte sowie die Bodenrichtwertkarten bei der Stadt Lauterstein, sind über folgenden Link möglich: Ortsrecht der Stadt Lauterstein

 

 

Liebe Badegäste,

der Onlinekartenverkauf für das Freibad Lauterstein startet am Montag, den 22. April 2024. Der Kartenverkauf im Rathaus ist erst ab Montag, den 29. April 2024 möglich.

Wie Sie es aus der vergangenen Saison gewohnt sind, können Jahreskarten sowohl online, als auch im Rathaus erworben werden. Die Preise wurden im Vergleich zur Vorsaison nicht angepasst. Lediglich eine SeniorInnenjahreskarte ist ab der Saison 2024 erhältlich.

Der Zugang zum Bad erfolgt wie gewohnt durch ein Drehkreuz bzw. für Gäste mit Kinderwägen, Rollatoren oder Rollstühlen durch eine neue Automatiktüre. Die Freigabe erfolgt durch ein entsprechendes Online-Ticket, ein im Bad gelöstes Tagesticket (auf Bon) oder einer RFID-Karte.

In der Sitzung wurden nachfolgende Themen behandelt und folgende Beschlüsse gefasst.

Feuerwehr: Beschaffung von Dienstuniformen
Im Landkreis Göppingen haben nahezu alle Wehren auf die neuste Generation von Dienstformen umgestellt. Bei der Feuerwehr Lauterstein wurden bislang erst 10 Kameraden mit der neuesten Version an Uniformen ausgestattet. Die Feuerwehr hat mehrere Angebote für 40 neue Dienstuniformen für Herren und 10 Uniformen für Damen eingeholt.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig: Die Firma Wilhelm Barth & Co. KG aus Fellbach, wird entsprechend dem Angebot vom 13.03.2024 mit der entsprechenden Lieferung von neuen Dienstuniformen für die Feuerwehr Lauterstein beauftragt. Die Finanzierung übernimmt die Kommunale Bürgerstiftung Lauterstein als Zeichen der hohen Wertschätzung für den ehrenamtlichen Dienst der Feuerwehr Lauterstein.


Feuerwehr: Anbau an bestehendes Magazin
Ein weiteres Thema war der Anbau der Feuerwehr an das bestehende Magazin. Bereits seit einigen Jahren stößt die Feuerwehr Lauterstein mit dem Standort Nenningen an die Kapazitätsgrenze. Dies hat zum einen mit dem nun erfolgten Zusammenschluss der Abteilungen Nenningen und Weißenstein zu tun, zum anderen aber auch mit den steigenden Anforderungen an die Ausstattung der Wehren und deren Standorte. Hierbei ist insbesondere zu nennen: keine Spinde in der Fahrzeughalle, Schwarz-Weiß-Trennung: ggfalls kontaminierte Einsatzkleidung darf nicht mit Privatkleidung in Kontakt kommen, getrennte Umkleiden sowie Dusch- und Sanitäreinrichtungen für Frauen und Männer usw.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig: Das Büro ott_architekten BDA Partnerschaft mbH aus Laichingen wurde auf Basis seines Honorarangebotes vom 21.02.2024 mit folgenden Leistungen zu beauftragen:
1. Digitalisierung Bestandspläne
2. Vorentwurf Gebäude LP 1+2
3. Vorentwurf Außenanlagen LP 1+2

Liebe Vereinsvertreter und Engagierte beim Schülerferienprogramm,

für den Sommer 2024 wollen wir wieder gemeinsam mit Ihnen für unsere Kinder ein attraktives Ferienprogramm auf die Beine stellen.

Das Merkblatt des Umweltschutzamtes zum Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im Freien finden Sie unter nachfolgendem Link. Um Beachtung wird gebeten.

Merkblatt_Verbrennen_von_Pflanzenabfaellen

 

Ab sofort besteht die Möglichkeit, alle bei der Stadt verfügbaren Bebauungspläne online einzusehen und sich im Bedarfsfall auch die erforderlichen Daten herunterzuladen. Das Auskunftsportal ist über folgenden Link erreichbar: Bebauungspläne Lauterstein

Alle Privatwaldfortbildungen im Landkreis Göppingen ab sofort auf einen Blick im Waldkalender.

 Erstmals werden die bisherigen Angebote für den Privatwald im Landkreis Göppingen gebündelt und im “Waldkalender” angeboten. Mit dem Waldkalender hat man alle Veranstaltungen rund um den Wald auf einen Blick. Dieser beinhaltet neben Fortbildungen zu waldbaulichen Themen auch die Wertholzsubmission und vieles mehr.

Die Wälder stehen aufgrund der Klimaveränderungen vor großen Herausforderungen. Nur durch aktive waldbauliche Pflege können zukunftsfähige und stabile Wälder entstehen. Dabei spielt der Privatwald eine große Rolle, da er rund ein Drittel der Waldfläche im Landkreis Göppingen ausmacht. Hierbei unterstützt das Forstamt Göppingen aktiv die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer.

Bereits seit einigen Jahren bietet das Forstamt Göppingen jährlich Fortbildungen für den Privatwald an. Das Fortbildungsangebot umfasste bisher waldbauliche Themen und erfreute sich großer Teilnahme. Die Resonanz war bisher sehr positiv. Mit dem Waldkalender möchte das Forstamt noch aktiver auf die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer zugehen und mit diesem neuen Konzept die bisherigen Angebote bündeln und erweitern. Somit werden 2024 neben verschiedenen Fortbildungen unter anderem auch zwei PrivatWald-Tage stattfinden sowie eine Besichtigung des Wertholzlagerplatzes in Oberberken und der wertvollsten Stämme.

Ziel des Forstamtes ist es, durch Fortbildungen die Privatwaldbesitzenden im Landkreis zu unterstützen, sie in waldbaulichen Themen zu schulen und über aktuelle Themen zu informieren. Der Waldkalender wird zukünftig jährlich über die Homepage und den Newsletter zum Jahresbeginn veröffentlicht. Zudem wird der Waldkalender auch in den Rathäusern der Kommunen ausliegen.

Nähere Informationen zum Waldkalender 2024 und allen Veranstaltungen finden Sie unter www.landratsamt-goeppingen.de/forstamt.

Den Waldkalender können Sie hier downloaden: Digitaler Waldkalender

Die Änderungen der Landesbauordnung, welche am 25. November 2023 in Kraft getreten ist, hat einige
wichtige Änderungen erbracht:

  1. Bauanträge und Bauvorlagen sind ab sofort direkt beim Landratsamt Göppingen einzureichen, und nicht mehr bei
    der Gemeinde (Postadresse: Landratsamt Göppingen, Untere Baurechtsbehörde, Lorcher Straße 6, 73033 Göppingen).
  2. Die Baurechtsbehörde stellt die Bauanträge dann unverzüglich der Gemeinde bereit.
  3. Die Beteiligung angrenzender Nachbarn wird auf Fälle begrenzt, in denen diese tatsächlich betroffen sind – also nur noch bei Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen
    von nachbarschützenden Vorschriften.
  4. Welche Nachbarn künftig noch beteiligt und von der Gemeinde benachrichtigt werden, entscheidet das Landratsamt.
  5. Baurechtsbehörden müssen allerdings auch den nicht beteiligten Nachbarn, die in ihren Belangen berührt sein könnten, ihre Entscheidung bekannt geben.
  6. Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen (vom Bebauungsplan oder anderen Rechtsvorschriften) müssen künftig vom Bauherrn ausdrücklich beantragt werden.
  7. Derzeit muss der Bauantrag noch wie bisher in Papierform eingereicht werden. Im Laufe des Jahres 2024 wird das Landratsamt Göppingen eine Plattform zur digitalen Einreichung
    der Anträge schaffen. Wenn es soweit ist, wird die Stadt Lauterstein Sie darüber informieren. Spätestens ab 1. Januar 2025 wird nur noch eine digitale Einreichung der Bauanträge möglich sein.

Ihr Bürgermeisteramt Lauterstein

Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart
zur Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen

- Öffentlichkeitsbeteiligung und Stellungnahme der Stadt Lauterstein gem. § 9 Raumordnungsgesetzes (ROG)

Windpark_Lauterstein.jpg

Nach Beschluss der Bundesregierung vom 08.10.2023 fällt der Kinderreisepass zum 01.01.2024 weg. Es werden ab 2024 keine neuen Kinderreisepässe und keine Verlängerungen mehr ausgestellt. Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Anschließend muss ein reguläres Ausweisdokument beantragt werden. Dies bedeutet, dass ab dem 01.01.2024 für Kinder unter 12 Jahren nur noch reguläre Ausweisdokumente wie Reisepässe und Personalausweise ausgestellt werden können.

Für die Beantragung benötigen Sie ein maximal 6 Monate altes biometrisches Foto, eine ausgefüllte Zustimmungserklärung beider Elternteile, sowie das ausgefüllte Formular „Beiblatt zum Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses/Personalausweises“ (diese finden Sie auf unserer Homepage www.lauterstein.de).

Ab dem 6. Lebensjahr sind bei der Beantragung Fingerabdrücke zu erfassen, ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind den Ausweis-/Reisepassantrag zusätzlich unterschreiben.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer für Personalausweise und Reisepässe seitens der Bundesdruckerei ca. 3 Wochen beträgt – prüfen Sie daher rechtzeitig vor Abreise, ob Ihre Ausweisdokumente noch gültig sind.

Der Reisepass für unter 24-Jährige kostet aktuell 37,50 Euro und ist längstens 6 Jahre gültig. Der Personalausweis für dieselbe Altersgruppe kostet 22,80 Euro und ist ebenfalls längstens 6 Jahre gültig.

ACHTUNG: Die Erkennbarkeit auf dem Foto ist ausschlaggebend für diese maximale Gültigkeit. Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z.B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbilds noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes nötig.

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