Ab dem 1. Juli 2022 müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer für ihre Grundstücke (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) eine Steuererklärung einreichen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine sogenannte „Feststellungserklärung“ abzugeben.
Die Abgabefrist endet am 31. Oktober 2022. Weitere Informationen erhalten Sie auf dem beigefügten Flyer.
Informationen zu Ihrem betroffenen Flurstück finden Sie am einfachsten auf www.gutachterausschuesse-bw.de.
Hier geht es direkt zu den Bodenrichtwerten in der Stadt Lauterstein.
Anleitung zur Grundsteuererklärung für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft
Anleitung_zur__Grundsteuererklärung_für_Grundvermögen
Fall_1_Ich_bin_Alleineigentümer_eines_Einfamilienhauses
Fall_2_Meine_Frau_mein_Mann_und_ich_sind_Eigentümer_eines_Einfamilienhauses
Fall_3_Meine_Geschwister_und_ich_haben_ein_Haus_geerbt
Fall_4_Ich_bin_Alleineigentümer_einer_Eigentumswohnung
Fall_5_Meine_Frau_mein_Mann_und_ich_sind_Eigentümer_einer_
Eigentumswohnung_mit_(Tief)Garagenstellplatz
Fall_6_Meine_Frau_mein_Mann_und_ich_sind_Eigentümer_eines_Reihenhauses
grundsteuer-bw.de Wichtige Hinweise für die Grundsteuererklärung 2022_08_15
Wichtige_Angaben_für_Alle_Elster