• Abwägungsbeschluss der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
  • Entwurfsbeschluss des Bebauungsplans mit zeichnerischem Teil, Textteil, Begründung sowie Umweltbericht mit Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung und grünordnerischem Beitrag und Fachbeitrag Artenschutz mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung
  • Auslegungs- und Beteiligungsbeschluss am Bebauungsplan-Entwurf

Der Gemeinderat der Stadt Lauterstein hat in seiner Sitzung am 24.07.2019 gem. § 2 Abs.1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Kirchstraße“ aufzustellen. Dieser wird im förmlichen Verfahren aufgestellt.

In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurden die Bebauungsplanunterlagen mit Datum 24.07.2019 als Bebauungsplan-Vorentwurf beschlossen. Dieser wurde vom 09.08.2019 bis zum 09.09.2019 öffentlich ausgelegt; Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden zeitgleich um Abgabe einer Stellungnahme zu den Planunterlagen aufgefordert.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in einem Abwägungspapier zusammengefasst. Die Abwägungsvorschläge der Stadtverwaltung und die damit verbundenen Änderungen an den Planunterlagen wurden in der Sitzung am 01.06.2022 beschlossen. Der Bebauungsplan besteht aus folgenden Unterlagen:

  • Dem zeichnerischen Teil vom 24.07.2019 / 01.06.2022, gefertigt von der VTG Straub Ingenieurgesellschaft mbH
  • Dem Textteil mit örtlichen Bauvorschriften vom 24.07.2019 / 01.06.2022 gefertigt von der VTG Straub Ingenieurgesellschaft mbH
  • Der Begründung vom 24.07.2019 / 01.06.2022 gefertigt von der VTG Straub Ingenieurgesellschaft mbH
  • Dem Umweltbericht mit Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung und grünorderischem Beitrag „Bebauungsplan Kirchstraße in Nenningen“ vom 20.12.2021, gefertigt von Dipl.-Ing. (FH) Klaus Saur
  • Dem Fachbeitrag Artenschutz mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung „Bebauungsplan Kirchstraße in Nenningen“ vom Juli 2021 von Dipl.-Ing.(FH) Wolfgang Lissak

Das ca. 2,42ha große Plangebiet liegt westlich des Stadtzentrums und wird begrenzt von den Flurstücken Nummer 14 (Gartenstraße), 60/2, 60/5, 60/17, 60/18, 60/20, 60/21,114/1, 114/3, 114/4, 114/16, 114/17, 376/19, 376/20, 431/2, 478, 1583 und 1591.

Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus folgendem Lageplan.

Geltungsbereich_BBPl_Kirchtraße_Nenningen.JPG

Geltungsbereich Bebauungsplan-Entwurf

 Die Stadt Lauterstein beabsichtigt die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die Strukturierung bestehender städtebaulicher und verkehrlicher Gefüge, das Einräumen von ca. 6 Bebauungsmöglichkeiten im Bestand sowie eine Ortsranderweiterung um ca. 6 Wohnbauplätze im Westen mit Hilfe des Bebauungsplans „Kirchstraße“ zu schaffen. Die Nachfrage nach entsprechenden Wohnbauplätzen im Stadtgebiet ist präsent und stetig zunehmend.

Derzeit ist die Fläche im geltenden Flächennutzungsplan 2035 als „geplante Wohnfläche, bestehende gemischte Baufläche, als bestehende Fläche für Gemeinbedarf und bestehende Wohnbaufläche“ ausgewiesen. Durch die abweichende vorgesehene Nutzungsart in Teilen des Gebiets wird eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Diese findet im Parallelverfahren statt.

Bauplanungsrechtliche Festsetzungen bestehen in Teilen des Geltungsbereichs durch den Baulinienplan von 1934. Die hierin beinhalteten Regelungen sind nicht mehr Bestandteil aktueller Planungen und sollen auch zukünftig nicht mehr realisiert werden. Aus diesem Grund gilt es, den vorliegenden Bebauungsplan mit angepassten Festsetzungen aufzustellen und zur Rechtskraft zu führen.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind Bestandteil des zugehörigen Umweltberichts:

Umweltbericht nach § 2a BauGB vom 20.12.2021

Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf das Plangebiet beziehen; Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen der Planung auf der Grundlage der Prüfung der Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Mensch (nicht erheblich); auf das Schutzgut Arten/Biotope und biologische Vielfalt (mit CEF-Maßnahmen nicht erheblich); auf das Schutzgut Boden (nicht erheblich); auf das Schutzgut Wasser (nicht erheblich); auf das Schutzgut Klima / Luft (nicht erheblich); auf das Schutzgut Landschaftsbild und Erholung (nicht erheblich); auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter (keine);

Wechselwirkungen und Umgang mit sonstigen Umweltbelangen sind nicht wurden berücksichtigt.

Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung der Auswirkungen; Prüfen der Ausgleichsrelevanz des geplanten Vorhabens.

Prüfen artenschutzrelevanter Eingriffe in den Naturhaushalt; Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG sind durch die Festsetzungen des Bebauungsplans „Kirchstraße“ auszuschließen.

Die Verwaltung wurde beauftragt, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB durchzuführen.

Der Bebauungsplan-Entwurf vom 24.07.2019/01.06.2022, bestehend aus den o.g. Unterlagen [Nr. (1) bis (5)] liegt gemeinsam mit dem Abwägungsprotokoll, Datum 01.06.2022, in der Zeit vom

13.06.2022 bis einschließlich 18.07.2022

im Rathaus Lauterstein, Hauptstraße 75, 73111 Lauterstein, während der üblichen Dienstzeiten zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich aus. Zusätzlich können gemäß § 4a Abs.4 BauGB die genannten Unterlagen während des Auslegungszeitraums über die Homepage der Stadt Lauterstein (http://www.lauterstein.de) bezogen werden.

Zeitgleich werden die berührten Behörden und betroffenen sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

Einwände, Anregungen und sonstige Hinweise können durch jedermann innerhalb der oben genannten Frist schriftlich oder zur Niederschrift sowie digital unter der oben genannten Adresse bzw. unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! abgegeben werden.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind hiermit gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Michael Lenz
Bürgermeister

 PDF - Downloads (zum Herunterladen der Dateien auf die Icons klicken):

pdf Bebauungsplan "Kirchstraße" - Teil 1: Zeichnerischer Teil
pdf Bebauungsplan "Kirchstraße" - Teil 2: Textteil
pdf Bebauungsplan "Kirchstraße" - Teil 3: Abwägungsprotokoll vom 01.06.2022
pdf Bebauungsplan "Kirchstraße" - Teil 4: Begründung
pdf Bebauungsplan "Kirchstraße" - Umweltbericht
pdf Grünordnungsplan zum Bebauungsplan - Bestandsplan
pdf Grünordnungsplan zum Bebauungsplan - Maßnahmenplan
pdf Fachbeitrag Artenschutz mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung

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